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    Antrag auf Fahr-
    erlaubnis

    Nachdem du dich in der Fahrschule angemeldet hast kannst du den Antrag auf Fahrerlaubnis persönlich beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen (Ab 6 Monate vor erreichen des Mindestalters).

     

    Je nach Führerscheinklasse musst du mit dem Antrag verschiedene Unterlagen vorlegen oder einreichen.

    Du benötigst:

     

    Für die Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM,B (BF 17), BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T:

     

    • Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • "Erste Hlfe" Grundlehrgang (auch bei Erweiterung, wenn nur die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gemacht wurden!)
    • BF17: Anlagen für die Begleitpersonen

    Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

    • Bescheinigung vom Hausarzt

    • Augenärtzliches Gutachten statt Sehtest

    Die o. g. Papiere können erst von der Zulassungsstelle bearbeitet werden, wenn sie vollständig sind!

    Die Bearbeitungsdauer beim Straßenverkehrsamt kann bis zu 8 Wochen betragen!

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    Fahrschule Franks „Die 2“
     

    Inhaber: Frank Scholl
     

    Großbüllesheimer Straße 4053881 Euskirchen-Großbüllesheim:

     

    Tel.: 02251/76195
     

    E-mail: franks-die2@t-online.de

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